Ein Selbstbehalt ist die Summe, die der Mieter im Falle einer Selbstverschuldung, oder eines Unfalles ohne bekannten Drittbeteiligten zahlen muss. Sie wird für äußere Schäden (Karosserie, Glasbruch, etc.) genutzt. Die Selbstbeteiligung funktioniert nach dem Prinzip “ein Schaden = ein zu zahlender Selbstbehalt ”. Dies bedeutet also, dass bei drei verschiedenen Schäden, der Selbstbehalt drei Mail fällig wird.
Der Selbstbehalt unterscheidet sich von der Kaution, die vor Anmietung geleistet wird und nach der Vermietung rückerstattet wird, wenn keine Schäden entstanden sind. Mit Hilfe der Kaution kann der Vermieter eventuelle Schäden im Fahrzeug beheben, welche nicht von der Versicherung erfasst werden (zerbrochene Teller, vergessener Picknicktisch oder Verschmutzung). Wenn es zu äußeren Schäden kommt, für die der Mieter verantwortlich ist, kann die Kaution jedoch zur Deckung des Selbstbehaltes dienen.
Die Höhe des Selbstbehaltes hängt vom Zulassungsland des gemieteten Wohnmobils und damit der jeweiligen Versicherung ab.