Die Kaution dient zur Deckung von Reparaturen von Schäden, die während der Mietdauer entstanden sind, oder von Vertragsbrüchen (z. B. Überschreitung der Kilometerpauschale, fehlender Kraftstoff, Verspätung usw.). In diesem Zusammenhang kann die Kaution auch zur Deckung einer Selbstbeteiligung verwendet werden.
Der Selbstbehalt ist der Betrag, bis zu dem der Mieter im Falle eines Vorfalls haftet. Über diesen Betrag hinaus übernimmt die Versicherungsgesellschaft die restlichen Kosten, wenn der Schaden durch die Versicherungsleistungen abgedeckt ist.
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