Die Wohnmobile, (-wagen), Kastenwagen und Campingbusse müssen über den Nachweis einer bestandenen HU-Prüfung verfügen, damit sie vermietet werden können. Hier eine Übersicht (nach Zulassungsland) über die Fälle, in denen (noch) keine HU notwendig ist:
Deutschland
Wohnmobil ≤ 3,5T: 3 Jahre
Wohnmobil zwischen 3,5 T und 7,5 T: 2 Jahre
Wohnmobil > 7,5T: 1 Jahr
Wohnwagen ≤ 750 kg: 3 Jahre
Wohnwagen zwischen 750 kg und 3,5T: 2 Jahre
Wohnwagen > 3,5T: 1 Jahr
Frankreich
4 Jahre
Spanien*
Wohnmobil (Kategorie M) < 4 Jahre
Camper (Kategorie N) < 2 Jahre
Italien
4 Jahre
Portugal
4 Jahre
Österreich
Wohnmobil und Wohnwagen ≤ 3,5T: 3 Jahre
Wohnmobil und Wohnwagen > 3,5T: 1 Jahr
Schweiz
Wohnmobil: 4 Jahre
Wohnwagen ≤ 3,5 T: 5 Jahre
Großbritannien
3 Jahre
Belgien
4 Jahre
Wenn Sie noch keine HU-Prüfung benötigen, müssen Sie für die Veröffentlichung Ihrer Anzeige lediglich das Datum angeben, an dem Sie Ihre erste HU-Prüfung absolvieren müssen.
* Spanien (1): Je nach Fall wird das Alter des Fahrzeugs manchmal durch das Ausstellungsdatum des Kennzeichens bestimmt, und nicht durch das Jahr der Zulassung. Beispiel: Für ein 6-jähriges Fahrzeug, das in diesem Jahr in Spanien zugelassen wurde, wird das Alter des Fahrzeugs anhand des Ausstellungsdatums des Kennzeichens (in diesem Jahr) bestimmt.
* Spanien (2): Camper = Verschiedene Typen von Campern, keine allgemeine Regel.
* Spanien (3): Die Fahrzeugkategorie ist im Feld J des Fahrzeugscheins angegeben.