Eine Schadensverschlimmerung liegt vor, wenn sich ein Schaden an einem Element ereignet, das bereits bei der Fahrzeugübergabe (im Übergabeprotokoll vermerkt) sichtbare Schäden aufwies. Die Anhäufung von Schäden muss durch das Übergabeprotokoll und Fotos vor und nach der Anmietung nachweisbar sein.
Wenn eine Verschlimmerung des Schadens die Reparatur unmöglich macht und zu einem obligatorischen Ersatz des beschädigten Elements führt, dessen Reparaturkosten niedriger als der Selbstbehalt sind oder nicht von der Versicherung gedeckt werden, kann dem Vermieter ein Teil der Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt werden - je nach Umfang des ursprünglich vorhandenen Schadens bis zu 50% des Wiederbeschaffungswerts.