Der Fahrzeugalter-Koeffizient berücksichtigt die Abnutzung von über 10 Jahre alten Fahrzeugen bei Pannen und Schäden, bei denen kein von der Versicherung beauftragtes Gutachten erfolgt. Im Falle einer Reparatur an einem über 10 Jahre alten Fahrzeug, mit Reparaturkosten, die unter der Selbstbeteiligung liegen oder nicht von der Versicherung gedeckt sind (und dessen beschädigtes Teil in den letzten 10 Jahren nicht ersetzt wurde), ermöglicht der Koeffizient von 5% pro Jahr ab dem elften Jahr die Aufteilung des Betrags zwischen dem Vermieter des Fahrzeugs und dem verantwortlichen Mieter mit einem Maximalwert von 50%.
Die altersbedingte Verschlechterung betrifft nur Ersatz- und Konstruktionsteile, die dem Verschleiß unterliegen. Wenn das Fahrzeug älter als 10 Jahre ist, aber das von der Abnutzung betroffene Teil oder Element vor weniger als 10 Jahren ausgetauscht wurde, kann der Alterskoeffizient nicht angewendet werden (vorbehaltlich der Vorlage einer Rechnung für den Austausch). Die Arbeitskosten für die Reparatur inkl. Mwst gehen zu Lasten des Mieters, sofern er verantwortlich ist.