Der Selbstbehalt ist der Betrag, den der Mieter im Schadensfall selbst tragen muss.
Er greift bei einem selbstverschuldeten Unfall oder wenn ein Schaden durch eine unbekannte Drittpartei verursacht wurde. Die Höhe des Selbstbehalts hängt vom Zulassungsland des Fahrzeugs und der jeweiligen Versicherung ab.
Wichtig zu verstehen:
Der Selbstbehalt gehört zur Versicherung. Er wird nur fällig, wenn ein versicherter Schaden entsteht. In vielen Fällen kann der Selbstbehalt durch eine Zusatzoption reduziert werden.
Der Selbstbehalt ist nicht dasselbe wie die Kaution. Die Kaution dient lediglich als Sicherheit und kann im Schadensfall zur Deckung des Selbstbehalts verwendet werden.